Zweiter Förderaufruf für Projekte „Stark im Sozialraum“

20.05.2022

Mit den Geldern sollen kleinräumige Angebote in den Stadtteilen, im Bereich der Frühen Kindheit, der psychosozialen und gesundheitlichen Versorgung und Unterstützung von Kindern und ihren Familien gefördert werden. Antragsfrist für die zweite Förderperiode im Jahr 2022 ist der 15. Juni 2022.

Nach dem ersten erfolgreichen Förderaufruf soll nun weiteren Projekten die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen des Förderprogramms „Stark im Sozialraum“ Anträge auf Finanzierung zu stellen.

Kinder und Familie sind durch die pandemiebedingten Beschränkungen stark belastet worden. Sie brauchen daher zusätzliche niedrigschwellige Unterstützungsangebote, um negativen Auswirkungen dieser Beschränkungen zu verhindern oder abzumildern.

Um die Angebote in den Sozialräumen für Kinder und deren Familien im Land Bremen zu stärken, sind Unterstützungsmaßnahmen mit dem Fokus auf physische und seelische Gesundheit sowie soziale Teilhabe notwendig.

Das Land Bremen stellt hierzu ein zusätzliches Fördervolumen von insgesamt drei Millionen Euro bis Ende 2023 zur Verfügung.

Bei den zu fördernden Angeboten soll an bestehende Strukturen angeknüpft werden und es werden ergänzende und auf die besonderen Herausforderungen der Folgen der Corona-Pandemie abgestimmte Angebote umgesetzt. Zielgruppe der Maßnahmen sind insbesondere Kinder von 0 bis 10 Jahren.

Allgemeine Kriterien

  • Die genannten Zielgruppen werden fokussiert.
  • Angebote weisen einen explizit sozialräumlichen Bezug auf, auf den im Antrag einzu-gehen ist.
  • Die Angebote zeichnen sich durch ihre Niedrigschwelligkeit sowohl in der Ansprache als auch in der Umsetzung aus. Geeignete Maßnahmen sind im Förderantrag zu benennen.
  • Die Angebote können in Einrichtungen oder durch mobile und aufsuchende Angebote stattfinden.
  • Auch Einzelmaßnahmen oder zeitlich begrenzte Angebote (z.B. Tagesveranstaltungen, Kinderfeste, Kursangebot über mehrere Wochen, etc.) können gefördert werden.
  • Die Angebote zielen auf die unten genannten Förderschwerpunkte ab. Dabei können Angebote auch auf mehrere Förderschwerpunkte einzahlen.
  • Rein investive Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.

Inhaltliche Förderschwerpunkte

In drei Förderschwerpunkten können im Rahmen der Förderung Mittel für niedrigschwellige, präventive Angebote im Sozialraum bis Ende 2023 zur Linderung der Folgen der Corona-Pandemie beantragt werden (siehe Senatsbeschluss „Stärkung der kleinräumigen Angebote in den Stadtteilen, im Bereich der Frühen Kindheit, der psychosozialen und gesundheitlichen Versorgung und Unterstützung von Kindern und ihren Familien“ vom 14.12.2021).

1. Die soziale Isolation durchbrechen

Vor allem Kinder mussten ihren Kontakt zu Freund:innen und Großeltern stark einschränken. Dadurch hat sich der soziale Kontakt vieler Kinder zum einen hauptsächlich auf die Kernfamilie beschränkt. Zum anderen mussten sich mehr Kinder alleine beschäftigen und wurden mit dem Gefühl der sozialen Isolation und Einsamkeit konfrontiert.

Damit einhergehend sind oftmals soziale Ängste, Motorikschwierigkeiten, Sprachverlust und die Zunahme des Medienkonsums bei Kindern geschildert worden. Durch die Stärkung offener, und gruppenbezogener Angebote sollen diese Kinder und ihre Familien wieder an das gesellschaftliche Leben herangeführt werden. Die Angebote sollen auf die Interaktion mit anderen Kindern und Familien abzielen oder die Reintegration in diese Interaktion ermöglichen.

2. Bewegung im Alltag aktivieren

In diesem Schwerpunkt sollen Bewegungsangebote gestärkt werden. Neben Angeboten der Bewegung oder Spielförderung können auch mobile Bewegungs- und Ernährungsangebote gefördert werden.

Kitas und Schulen sind Orte, die das Aufholen von motorischen Defiziten bei Kindern besonders unterstützen. Kooperationsprojekte zwischen Kitas, Schulen und Sportvereinen sind daher ebenfalls förderfähig.

3. Die seelische Gesundheit stärken
Diese Fördersäule adressiert Kinder und Jugendliche gleichermaßen. Angebote sollen gefördert werden, mit denen Stressbewältigungskompetenzen der Zielgruppe und ihres Umfelds gestärkt werden. Ungünstigen Bewältigungsmechanismen wie exzessiver Medien- und Drogenkonsum soll möglichst frühzeitig und präventiv begegnet werden.

Im Fokus der schnellen Hilfen für psychisch belastete Kinder und Jugendliche sollen flexible Angebote für die Systeme Frühe Kindheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheit stehen. Fachkräfte aus dem Bereich der psychischen Gesundheit sollen als kinder- und jugendpsychiatrische Schnittstellenkoordinator:innen eine Verbindung schaffen zwischen dem kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgungssystem und den Institutionen im Quartier. Diese Verbindung ist fachlich und organisatorisch abzubilden.

Über die Gesundheitsfachkräfte in den Quartieren bereits bestehende Kooperationen sollen genutzt und verstärkt werden. Die Angebote sollen sich vorrangig auf Beratung und Unterstützung von Fachkräften aus Schule, Kita, Jugendhilfe und Freizeitangeboten zu spezifischen Bedarfen sowie die Vernetzung verschiedener Akteure im Stadtteil beziehen.

Die entwickelten Angebote müssen im direkten Zu-sammenhang mit der Unterstützung von Kindern mit seelischen Belastungen stehen und diese in ihren Bewältigungskompetenzen stärken. Angebote, die sich direkt an Kinder, Jugendliche und ihre Familien richten, können in dem Zusammenhang ebenfalls durchgeführt werden.

Organisatorisches

Die Mittel werden nach Auswahl der Projekte in Form einer Zuwendung nach den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vergeben. In begründeten Ausnahmen ist auch eine Finanzierung über Rechnungslegung möglich.

Projekte können im Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.12.2023 stattfinden und finanziert werden.

Antragsfrist für die zweite Förderperiode im Jahr 2022 ist der 15.06.2022.

Die Anträge sollen rechtzeitig vor den Sommerferien beschieden werden, um auch Angebote innerhalb der Som-merferien zu ermöglichen. Im Jahr 2022 wird es vor den Herbstferien noch eine weitere Förderentscheidung geben, im Jahr 2023 werden an drei Terminen Förderentscheidungen getroffen. Die weiteren Antragsfristen werden Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben.

Vorzeitig begonnene Projekte dürfen nicht gefördert werden, vgl. Verwaltungsvorschrift 1.3.zu § 44 Landeshaushaltsordnung. Ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für die erfolgreiche Projektdurchführung unbedingt notwendig, kann dieser unter Angaben der Gründe beantragt werden. Ein Anspruch auf die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns besteht nicht. Nur wenn der vorzeitige Maßnahmenbeginn explizit genehmigt wurde, darf, ohne Rechtsanspruch auf Zuwendung, mit der Projektdurchführung begonnen werden.

Die Antragsformulare können unter folgendem Link auch heruntergeladen werden: www.soziales.bremen.de/jugend-familie/aktuelle-meldungen-70720

Antragstellung

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular, inklusive Anlagen 1 „Erklärung“, 2 „Stellen-plan“ und 3 „Honorare/Aufwendungen“ (2 und 3 sofern zutreffend)
  • Projektfinanzierungsplan (Tabellenblätter „Ausgaben“ und „Finanzierungsplan“)

Im Antragsformular muss an den angegebenen Stellen zu folgenden Aspekten Stellung genommen werden:

  • Projektidee / Bedarf, die aus der Corona-Pandemie entstanden sind
  • Zielgruppe
  • Zielsetzung
  • Konzept und Methodik
  • Finanzplan
  • Praktische und fachliche Expertise der antragstellenden Institution im unmittelbaren Themenfeld
  • Projektstrukturplan – welche Maßnahmen sollen in welchem Zeitraum erfolgen

Die Unterlagen müssen bis spätestens 15.06.2021 schriftlich eingereicht werden (Datum des Poststempels oder Eingang per Mail an: stark-im-sozialraum@soziales.bremen.de oder
postalisch an:

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

„Stark im Sozialraum“
Referat 20, z. Hd. Diekmann
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen

Die Entscheidung über die Förderung von Projekten erfolgt durch eine Förderkommission be-stehend aus Vertreter:innen der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sowie der Senatorin für Kinder und Bildung.


Förderaufruf, Antragformular, Ausgaben- und Finanzierungsplan, Ausfüllhilfe:

Referat 21 – Bürgerschaftliches Engagement, Familienförderung und -politik, LSBTIQ*
Förderprogramm „Stark im Sozialraum“

Quelle: https://www.soziales.bremen.de, 20.05.2022