Weitere Entlastungen unterstützen Familien ab Januar 2023 spürbar

05.01.2023

Mit umfangreichen Entlastungspaketen unterstützt die Bundesregierung gezielt auch Familien. Viele der neuen Regelungen gelten ab Januar. Darunter sind passgenaue Hilfen für bedürftige Familien, Steuersenkungen sowie sichere und bezahlbare Energie.

Die gestiegenen Lebensmittelpreise und Energiekosten bringen besonders Familien in finanzielle Bedrängnis, da sie für ihren Lebensunterhalt mehr ausgeben als Haushalte ohne Kinder. Gerade einkommensschwache Familien benötigen besonders Unterstützung. Die von der deutschen Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakete kommen schon jetzt bei den Menschen an und werden ihre volle Wirkung ab Januar entfalten.

Diese Entlastungen kommen im Jahr 2023:

Kindergeld
Das Kindergeld wird einheitlich auf monatlich 250 Euro pro Kind erhöht.
Kinderzuschlag
Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinen Einkommen wird auf 250 Euro monatlich pro Kind angehoben.
Bürgergeld
Das neue Bürgergeld kommt: Ab 2023 wird ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher. Auch die Regelsätze für Kinder werden deutlich erhöht – um 33 bis 44 Euro mehr pro Monat je nach Alter. Die Bedarfe werden künftig nicht mehr rückblickend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.
Wohngeld
Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Ausweitung auf rund zwei Millionen Haushalte. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente wird zudem dafür gesorgt, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.
Alleinerziehende
Der steuerliche Entlastungsbetrags für Alleinerziehende wird nach der Verdoppelung im Jahr 2020 um weitere 252 Euro auf 4260 Euro pro Jahr erhöht.
Homeoffice
Entfristen und Verbessern der Homeoffice-Pauschale: Eine Entlastung vor allem für Familien mit kleinen Wohnungen. Damit wird an bis zu 210 statt bislang 120 Homeoffice-Tagen ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von je sechs Euro möglich, maximal 1260 Euro pro Jahr.

Zuschüsse für Heizung und Energie

Heizkosten
Heizkostenzuschüsse helfen im Jahr 2022 Familien, Alleinerziehenden, Seniorinnen und Senioren mit kleinen Einkommen oder Renten sowie Studierenden und Azubis mit Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Energiepreise
Die Energiepreispauschale wird 2022 als Zuschuss zu den Energiekosten von bis zu 300 Euro an Erwerbstätige und Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt.
Basisversorgung
Günstigere Preise für Bürgerinnen und Bürger durch die Basisversorgung Energie: Umsatzsteuersatz auf Gas und Fernwärme wird zeitweise abgesenkt, eine Gaspreisbremse wird eingeführt und eine für alle Verbraucherinnen und Verbraucher wirksame Strompreisbremse wird eingeführt.

Bereits erfolgte Entlastungen

Kinderbonus
Alle Familien erhielten mit dem Kinderbonus 2022 eine zusätzliche Einmalzahlung von 100 Euro pro Kind.

Sofortzuschlag / Einmalzahlung
Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten seit dem 1. Juli 2022 monatlich 20 Euro zusätzlich. Dieser Sofortzuschlag gleicht die gestiegenen Ausgaben aus und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Kindergrundsicherung. Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhielten im Juli 2022 eine Einmalzahlung von 200 Euro.

Ausbildung & Studium
Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler erhielten ebenfalls eine Einmalzahlung von 200 Euro – damit entlastet die Bundesregierung rund 3,5 Millionen junger Menschen in Ausbildung.

Kurzarbeit
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt aktuell bis zum 30. Juni 2023.

Grundfreibetrag
Durch Schritte zur Vermeidung schleichender Steuererhöhungen soll die Inflation ausgeglichen werden: Der Grundfreibetrag wird ab dem 1. Januar 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro und ab dem 1. Januar 2024 um weitere 696 Euro auf insgesamt 11.604 Euro angehoben.

Mobilität
Höhere Pendlerpauschale und Deutschlandticket: Die Pendlerpauschale ist auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer gestiegen. Außerdem soll ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden – denn das dreimonatige Neun-Euro-Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr im Sommer 2022 war ein großer Erfolg.


Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 21.12.2022