Verbesserungen im Elterngeld treten in Kraft

06.09.2021

Mehr Flexibilität, mehr Partnerschaftlichkeit, weniger Bürokratie: Die ab 1. September geltenden Elterngeldregelungen entsprechen den Wünschen und Vorstellungen vieler Eltern.

Gute Nachrichten für alle Eltern von Kindern, die ab dem 1. September geboren werden: Für sie gelten zahlreiche Verbesserungen im Elterngeld.

Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen – entsprechend der Wünsche und Vorstellungen von Eltern, insbesondere Vätern.

Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Alle Einzelheiten der Elterngeld-Reform (mit Video)

 


Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, die das Elterngeld verbessern:

1. Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben – also auf volle vier Arbeitstage.

Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden, statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet.

Das erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, gemeinsam das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit auch die Zeit für die Familie besser aufzuteilen.


2. Länger Elterngeld für Frühchen

Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für Kind zu haben.

Damit fokussiert das Elterngeld stärker als zuvor den individuellen zeitlichen Bedarf und unterstützt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser besonderen Lebenssituation zu kümmern. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin.

3. Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung profitieren künftig von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen. So werden zum Beispiel die Einnahmen von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften auf Antrag besser im Elterngeld berücksichtigt.

Alle Neuerungen mit Beispielen und Erläuterungen findest Du beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend