Interessenbekundung zum Einsatz von Verfahrenslotsen startet

01.08.2022

Kinder- und Jugendhilfe: Verfahrenslotsen sollen junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten künftig durch Antragsverfahren und im Kontakt mit Behörden begleiten. Das Bundesfamilienministerium hat zur schnellen Umsetzung ein Interessenbekundungsverfahren gestartet.

Das Bundesfamilienministerium hat ein Interessenbekundungsverfahren gestartet, um Kommunen dabei zu unterstützen, Verfahrenslosen als verlässliche Ansprechpersonen in den Jugendämtern einzuführen. Verfahrenslotsen sollen junge Menschen sowie ihre Eltern und Erziehungsberechtigten unabhängig unterstützen, ihre Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe zu verwirklichen sowie ihre Rechte in Anspruch zu nehmen.

Die Leistung hat der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu erbringen. Sie haben nun die Aufgabe, bis 2024 entsprechende Fachkräfte aus- und fortzubilden. Die Frist für den Eingang der Interessenbekundungen ist der 12. August.

Verfahrenslotsen nehmen ihre Arbeit 2024 auf

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das die Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen in der Kinder- und Jugendhilfe regelt, sieht ab dem 1. Januar 2024 die Einführung der Funktion eines Verfahrenslotsen vor. Um die Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen, fördert das Bundesfamilienministerium drei Werkzeugkästen.

Für das Verfahren kommen – je nach Maßnahme – öffentlich-rechtliche und private Körperschaften oder Körperschaften der Europäischen Union, die durch fachlich fundierte Expertise und Erfahrungen in der Erforschung und Entwicklung juristischer Expertensysteme ausgewiesen sind, als Akteurinnen und Akteure in Betracht.

Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)


Die Werkzeugkästen

Werkzeugkasten I (Dauer: 15 Monate):

  • Entwicklung, zum Aufbau und zur Implementierung eines sogenannten „Werkzeugkastens I“ zur digitalen Unterstützung der Tätigkeit der Verfahrenslotsen nach § 10b des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
    Werkzeugkasten II (Dauer: 15 Monate):
    Entwicklung von Empfehlungen für ein Curriculum für die Qualifizierung der Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII.

Werkzeugkasten III (Dauer: 15 Monate):

  • Entwicklung und Implementierung eines Online-Kurssystems zur Qualifizierung der Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII.

Die verbindlichen Förderkonditionen, weitere relevante Informationen zu Fördervoraussetzungen, dem Gegenstand, dem Umfang und der Laufzeit der Förderung, sind ausschließlich den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

Nachdem das Bundesfamilienministerium Akteurinnen und Akteure ausgewählt hat, werden sie dazu aufgefordert, einen förmlichen Projekt-Förderantrag zu stellen. Nach der Prüfung des Förderantrages endet das Auswahlverfahren mit einem Förderbescheid des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das Verfahren folgt dem Ablaufplan.

Dem Projekt „Werkzeugkasten I: Digitale Unterstützung der Tätigkeit der Verfahrenslotsen“ ging eine vom Bundesfamilienministerium geförderte „Machbarkeitsstudie – Auf dem Weg zum Verfahrenslotsen“ der IReSA gGmbH (Projektlaufzeit November 2021 bis Juni 2022) voraus. Erkenntnisse wurden hier insbesondere dazu gewonnen, inwiefern digitale (webbasierte) Anwendungen (Tools/Applikationen), aus denen Kommunen nach ihren Bedarfen Unterstützungen für die Implementierung des Verfahrenslotsen nutzen können, unterstützend sein können.

Die im jeweiligen Förderaufruf genannte „Handreichung Datenschutz“ des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) finden Sie hier.

Anlagen und weitere Informationen

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 25.07.2022