Sozialsenatorin Schilling begrüßt Einigung bei Kindergrundsicherung

28.08.2023

Die Einigung der Ampel-Koalition auf Bundesebene zur Kindergrundsicherung bezeichnete Bremens Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling als „wichtigen Schritt für eine umfassende sozialpolitische Reform. Das ist besonders für Bremen mit seiner hohen Anzahl von Kindern in Armut und Armutsgefährdung von großer Bedeutung.“

Ein großer Fortschritt sei es, dass die unterschiedlichen Familienleistungen künftig gebündelt beantragt werden sollen: „Mit den vereinfachten Verfahren erreichen wir künftig auch diejenigen, die sich mit amtlichen Formularen und Behördengängen schwertun. Damit wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, die weniger informierte Familien bislang systematisch benachteiligt.“ Als Sozialsenatorin habe sie „ein Interesse daran, dass Leistungsansprüche nicht nur im Gesetz verankert sind, sondern den Familien auch tatsächlich zur Verfügung stehen“, sagte Senatorin Dr. Schilling weiter.

Längst nicht alle Familien im Land Bremen beantragen Kinderzuschlag

Im Bundesland Bremen leben derzeit rund 133.000 Minderjährige, davon rund 33.000 im Bezug von Bürgergeld (früher: „Hartz IV“) und weitere 10.000 im Bezug des Kinderzuschlags. Kinderzuschlag wird Familien gewährt, deren Einkommen so hoch ist, dass sie keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, aber so niedrig, dass sie das Wohngeld als einzige Sozialleistung beziehen können. Die Kindergrundsicherung in der jetzt vereinbarten Form werde zunächst vor allem Familien zugutekommen, die den Kinderzuschlag bekommen könnten, aber bisher keinen Antrag gestellt haben. Schätzungen auf Bundesebene gehen davon aus, dass bisher nur ein Drittel bis die Hälfte der anspruchsberechtigten Familien den Kinderzuschlag beantragt haben.

Nach einer überschlägigen Kalkulation könnten damit im Zuge der Kindergrundsicherung 10.000 bis 20.000 Kinder in Bremen zusätzlich den Kinderzuschlag bekommen. „Für die Familien, die das betrifft, bedeutet das ein Stück mehr Teilhabe und weniger Ausgrenzung“, sagte Senatorin Schilling. Die zusätzlichen Ausgaben des Staates würden sich in Bremen damit zwischen 17 und 34 Millionen Euro bewegen.

„Ende der Fahnenstange aber noch nicht erreicht“

Mit Blick auf Familien im Bezug sämtlicher Sozialleistungen sagte die Senatorin: „Auf Dauer wird es aber nicht ausreichen, das bestehende Niveau der Zahlungen abzusichern. Kinder brauchen eine gesicherte materielle Basis, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben und sich gut entwickeln und können. Dazu brauchen Familien im Bezug von Sozialleistungen schlicht mehr Geld, die Kindergrundsicherung muss weiterentwickelt werden. Das Ende der Fahnenstange ist also noch nicht erreicht.“

Quelle: Senatspressestelle der Freien Hansestadt Bremen, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Pressemitteilung 28.08.2023