Sofortzuschlag wird ab sofort ausgezahlt
01.07.2022
Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten ab dem 1. Juli monatlich 20 Euro zusätzlich. Ziel des Sofortzuschlages ist, ihre Chancen zu verbessern, bis die Kindergrundsicherung umgesetzt ist.
Ab dem 1. Juli wird der Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro zusätzlich an von Armut betroffene Kinder Jugendliche und junge Erwachsene ausgezahlt. Ziel ist es, die Chancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, bis die Kindergrundsicherung umgesetzt ist.
Den Sofortzuschlag sollen von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten können, die Anspruch haben auf:
- Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII);
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt;
oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.
Die Auszahlung des Sofortzuschlags für Kinder erfolgt unbürokratisch durch die Stellen, die auch die jeweilige Grundleistung auszahlen. Familien, die bereits den Kinderzuschlag oder eine andere der Leistungen erhalten, müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen.
Die Bundesregierung hatte den „Gesetzentwurf zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ im März auf den Weg gebracht. Kurz darauf stimmten auch der Deutsche Bundestag und der Bundesrat zu.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus:
„Jedes fünfte Kind in Deutschland gilt als arm. Eine der dringendsten Aufgaben für uns als Regierung ist es, entschieden für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Kinder aus der Armut zu holen, ist mein Herzensprojekt als Familienministerin. Dafür brauchen wir die Kindergrundsicherung. Denn Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein – erst recht nicht in einem so reichen Land wie Deutschland.
Mit der Kindergrundsicherung werden wir Familien finanziell besser unterstützen und für eine automatische Auszahlung sorgen. Mein Haus arbeitet zusammen mit sechs anderen Ministerien intensiv an einem Gesetzesentwurf. Zur schnellen und lückenlosen Hilfe bis zur Einführung der Kindergrundsicherung, gibt es ab heute den Kinder-Sofortzuschlag.
Damit erhalten rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zusätzlich im Monat. Das ist ein erster Schritt zum besseren Schutz vor Kinderarmut.“
Auf dem Weg zur Kindergrundsicherung
Der Sofortzuschlag ist ein erster Schritt der Bundesregierung auf dem Weg zur Kindergrundsicherung, mit der alle Kinder und Jugendlichen, die Unterstützung brauchen, unbürokratisch und direkt erreicht werden sollen. Die Kindergrundsicherung ist eines der zentralen Vorhaben der Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode. Im März nahm dazu eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung der Bundesfamilienministerin ihre Arbeit auf.
Sofortzuschlag lässt Kinderzuschlag steigen
Mit Einführung des Sofortzuschlags steigt der Höchstbetrag im Kinderzuschlag um 20 Euro – von bis zu 209 Euro monatlich pro Kind auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Den Kinderzuschlag können Familien mit kleinen Einkommen erhalten. Die Familienleistung unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht – zusätzlich zum Kindergeld.
Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Eltern und Alleinerziehende prüfen, ob der Kinderzuschlag für sie in Betracht kommt. Einen Antrag können sie online bei der Familienkasse ausfüllen. Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und kann sich von den Kita-Gebühren befreien lassen.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 01.07.2022