Wichtige Fragen zur Arbeitszeit

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Teil 2: Arbeitszeit und Gesundheitsschutz

Was Interessenvertretungen wissen sollten

Häufig tauchen Fragen rund um das Thema „Arbeitszeit“ im Alltag von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen auf. Wo beginnt und wo endet die Mitbestimmung? Bei welchen Themen muss die Interessenvertretung beteiligt werden.

Und immer wieder die Frage nach der Gestaltung und Gültigkeit des Dienstplans. Wollen wir lieber ein Arbeitszeitkonto? Gibt es eine gesetzliche Grenze bei Überstunden? Ab wann treten Gesundheitsschäden durch überlange Arbeitszeiten auf? Können die Kolleginnen und Kollegen aus dem Frei geholt werden. Und da war doch auch was mit Pausen, Wochenenden und Urlaub.

Die Antworten sollen in drei Veranstaltungen gegeben werden. Diese Reihe soll allgemeine Fragen beantworten und einen Überblick geben. Jede Veranstaltung ist in sich geschlossen, kann einzeln besucht werden.

In dieser Veranstaltung geht es um die Aspekte Arbeitszeit und Gesundheitsschutz.

Referenten:
Daniel Staack, Dr. Dennis Wernstedt
Mitbestimmung und Technologieberatung der Arbeitnehmerkammer Bremen

Anmeldung
Anmeldung bis zum 10. März 2020 erbeten bei Hayriye Karakaya, Arbeitnehmerkammer Bremen:
mitbestimmung@arbeitnehmerkammer.de oder online.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und eignet sich zur Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 39 Abs. 5 BremPersVG, § 19 Abs. 3 MVG oder entsprechenden anderen Vorschriften. Ein Beschluss des Gremiums ist in der Regel erforderlich.

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