Trauerfeiern für die Familien von tot- und fehlgeborenen Kindern
Können auch totgeborene Babys bestattet werden?
Nach dem Bremer Bestattungsrecht gelten Totgeborene über 500 Gramm als Leichnam und müssen bestattet werden. Bei totgeborenen Kindern unter 500 Gramm handelt es sich um eine Fehlgeburt. Auch sie können auf Wunsch der Eltern bestattet werden.
Ökumenische Trauerfeiern für die Familien von tot- und fehlgeborenen Kindern werden regelmäßig von den evangelischen und katholischen Krankenhausseelsorger/innen durchgeführt. Sie sind unabhängig von der Frage der Religions- und Konfessionszugehörigkeit offen für alle Betroffenen.
Die Krankenhäuser stellen hierfür eine Grabstelle auf dem Huckelrieder Friedhof bereit und übernehmen die anfallenden Kosten für die Bestattung sowie die Grabpflege.
Die nächsten Trauerfeiern finden statt
in der Trauerhalle auf dem Friedhof Huckelriede am
– 26. September 2017
– 16. Januar 2018
– 15. Mai 2018
– 25. September 2018
jeweils um 16 Uhr.
Nähere Auskünfte und Hilfe finden sie bei den Krankenhausseelsorger/innen aller Krankenhäuser mit Frauenklinik:
Krankenhausseelsorge der Bremischen Evangelischen Kirche oder im Evangelischen Informationszentrum „Kapitel 8“