StadtTicket Bremen

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Ermäßigtes Nahverkehrsticket

Sie leben in der Stadt Bremen und beziehen

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose (SGB II),
  • Sozialhilfe (3. Kapitel SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt sowie 4. Kapitel SGB XII – Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
  • sind BewohnerIn einer stationären Einrichtung mit laufendem Leistungsbezug nach dem SGB XII.

Dann haben Sie Anspruch auf die Nutzung eines preisreduzierten Monatstickets für den Nahverkehr im Liniennetz des VBN im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.

Die Prüfung zur Ausstellung der Kundenkarte zum Erwerb des StadtTickets erfolgt durch die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste Bremen. Kundinnen und Kunden des Jobcenters Bremen müssen einen Nachweis über ihren Leistungsbezug vorlegen.

Das ermäßigte Nahverkehrsticket / StadtTicket zum Preis von 38,90 Euro monatlich für Erwachsene und 30,30 Euro monatlich für Kinder, Jugendliche und Auszubildende berechtigt zur Nutzung aller Busse, Straßenbahnen und Regionalbahnen im Liniennetz des VBN auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.

Das StadtTicket Bremen gilt nur zusammen mit einer Kundenkarte. Die Nummer der Kundenkarte muss auf das StadtTicket übertragen werden.

Das StadtTicket ist nicht übertragbar.

Die Bereitstellung eines kostenreduzierten Monatstickets für den öffentlichen Nahverkehr auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen erfolgt auf der Grundlage eines Senatsbeschlusses.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Lichtbild nach der Fotomustertafel
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bremen Pass oder anderen Nachweis über den Bezug von Leistungen
  • Ankunftsnachweis oder Aufenthaltsdokument bei Flüchtlingen

Verfahren

In den Sozialzentren wird nach Prüfung der Anspruchsberechtigung kostenfrei eine Kundenkarte des VBN ausgestellt.

Die Gültigkeit der Kundenkarte entspricht der Gültigkeit des „Bremen-Pass“ bzw. der Dauer des laufenden Leistungsbezuges. Mit der Kundenkarte kann dann in allen Kundencentern und allen weiteren Verkaufsstellen des VBN das vergünstigte Nahverkehrsticket  (StadtTicket) erworben werden.

Die Beantragung/Verlängerung des  StadtTickets ist auch von Bevollmächtigten möglich. Die Bevollmächtigten müssen eine entsprechende Vollmacht, ihren eigenen Personalausweis sowie den notwendigen Nachweis der Anspruchsberechtigung des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin (Bremen-Pass, Bescheinigung über Leistungsbezug oder Leistungsbescheid) sowie bei Verlängerung zusätzlich die Kundenkarte vorlegen.

Welche Fristen sind zu beachten?
Die Anspruchsberechtigung besteht nur so lange, wie auch der Leistungsbezug nachgewiesen wird.

Wie lange dauert die Bearbeitung
Die Ausstellung/ Verlängerung der Kundenkarte erfolgt unverzüglich nach Antragstellung und Prüfung der Leistungsberechtigung. .

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

  • VBN Kundenkarte kostenlos
  • 38,90 EUR StadtTicket Bremen für Erwachsene
  • 30,30 EUR StadtTicket Bremen für Kinder, Schüler/innen und Auszubildende

Zuständige Stellen: Sozialzentren | Amt für Soziale Dienste

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