Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Trotz dieser rechtlichen Regelung bekommt nicht jedes Kind einen Platz in einer Kindergruppe oder einen Kindergarten.
Denn die flächendeckende Betreuung der Kinder, die einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz haben, ist nicht immer gewährleistet. Es kann also sein, dass ihr Kind keinen Platz zum gewünschten Termin und in der gewünschten Einrichtung bekommt.
Was bedeutet das genau? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie, wenn Ihr Kind noch keinen Krippen- oder Kitaplatz hat?