Infonachmittag mit den Hebammen

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Bitte vereinbaren Sie individuelle Termine zu einem persönliches Gespräch unter:

Tel: 04 21 / 34 80 01

zu unseren telefonischen Sprechzeiten (Mo, Mi, Fr 10 – 12 Uhr)


10 häufig gestellte Fragen zu Schwangerschaft und Geburt

Wann muss ich mich im Geburtshaus zur Geburt anmelden?
Es ist günstig, sich schon frühzeitig zu melden, da unsere Plätze begrenzt sind. Wir können einander dann gut kennenlernen und Sie auch in der gesamten Schwangerschaft begleiten.

Wer darf alles zur Geburt mitkommen?
Es sollte Sie mindestens eine Person Ihres Vertrauens begleiten, nach Wunsch auch mehrere.

Kann ich im Geburtshaus auch Schmerzmittel bekommen?
Wir arbeiten mit Homöopathie und Akupunktur und geben milde Schmerzmittel.  Geduld und Zuwendung, Massagen, eine warme Badewanne, die freie Wahl der Positionen bewirken oft mindestens genauso viel. Eine PDA (Peridualanästhesie) ist im Geburtshaus nicht möglich.

Ist ein Arzt während der Geburt anwesend?
Normalerweise nicht. Hebammen dürfen eine normal verlaufende Geburt eigenständig leiten. Wir rufen eine zweite Kollegin zur Geburt dazu und bei auftretenden Problemen begleiten wir Sie in die Klinik.

Können auch zwei Babys gleichzeitig im Geburtshaus geboren werden?
Ja, wir haben zwei Geburtsräume und wir stellen sicher, dass eine 1:1 Betreuung gewährleistet ist.

Wie lange bleibe ich nach der Geburt im Geburtshaus?
Nach der Geburt können Sie in Ruhe ihr Baby  begrüßen und schon stillen. Ihr Baby wird gründlich untersucht (U1) und bei Ihnen -falls nötig- eine Dammverletzung versorgt. Nach ca. 3 Stunden können Sie mit Ihrem Baby nach Hause fahren. Ihre Hebamme kommt in der Regel noch im Laufe des selben Tages zum ersten Wochenbettbesuch zu Ihnen.

In welchen Situationen wird die Geburt in einer Klinik beendet?
Die Situationen können individuell sehr unterschiedlich sein. Dies wird ausführlich innerhalb der Vorbereitung auf die Geburt  mit Ihnen besprochen.

Kommt eine Hebamme bei einer Verlegung mit in die Klinik?
Bei einer Verlegung während der Geburt begleitet Sie Ihre Hebamme ins Krankenhaus. Sie sorgt dafür, dass Sie dort gut ankommen und die weiter betreuende Hebamme alle wichtigen Informationen über den bisherigen Geburtsverlauf erhält.

Welche Kosten entstehen, wenn ich im Geburtshaus entbinde?
Die Kosten für eine Geburt im Geburtshaus trägt die Krankenkasse. Lediglich die Kosten für die Rufbereitschaftspauschale müssen von Ihnen selbst getragen werden. Inzwischen übernehmen die meisten Krankenkassen einen Teil der Rufbereitschaftspauschale. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse!

Kann ich auch im Geburtshaus betreut werden, wenn ich in der Klinik oder zu Hause entbinde?
Alle Hebammenleistungen (Kurse, Vorsorge, etc.) können Sie in Anspruch nehmen, auch wenn Sie nicht im Geburtshaus gebären.

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