Bildungs- und Teilhabepaket

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Möchte Ihr Kind im Verein Sport treiben oder an einer Ferienfreizeit teilnehmen? Benötigt Ihr Kind Lernförderung oder finanzielle Hilfe zur Finanzierung der bevorstehenden Klassenfahrt?

Sofern Sie persönlich nicht in der Lage sind, Ihrem Kind diese Dinge zu ermöglichen, haben Sie die Möglichkeit dafür Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

Aufgrund der aktuellen Situation haben die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen offene Sprechstunden und Hausbesuche derzeit eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder per Mail vorzutragen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann ein persönlicher Termin vereinbart werden. Entsprechende Notdienste sind in allen Sozialzentren eingerichtet.

Basisinformationen
Der Rechtsanspruch auf Leistungen umfasst im Einzelnen grundsätzlich folgende Leistungen:

  • Sport, Kultur und Freizeit: Damit Kinder bei Sport-, Spiel- und Kulturangeboten mitmachen können, stehen pro Kind monatlich 15 Euro für Beiträge, Gebühren und ggf. Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.
  • Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule. Die Teilnahme am Mittagessen eines Kindes ist kostenfrei.
  • Schulbedarf: Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte werden zum ersten Schulhalbjahr 100 Euro und zum zweiten Schulhalbjahr 50 Euro gewährt.
  • Lernförderung: Sofern ein Kind im Unterricht nicht mitkommt und die Versetzung gefährdet ist, hat es Anspruch auf angemessene Lernförderung. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren Angebote bestehen.
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge von Kindertagesstätte oder Schule werden übernommen. Mehrtägige Ausflüge/Klassenfahrten werden ebenfalls bezahlt.
  • Schülerbeförderung: Die Fahrtkosten zur Schule werden übernommen, sofern diese entsprechend weit vom Wohnort entfernt liegt und die Kosten nicht von anderer Stelle übernommen werden.

Voraussetzungen
Bezug von Leistungen nach:

  • Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Arbeitslosengeld II)
  • Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeldgesetz (Mietzuschuss/Lastenzuschuss)
  • Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
  • Starke-Familien-Gesetz

Weitere Informationen zu Verfahren und zu Kosten und Fristen

Zuständige Stellen

  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 3 – Mitte/östliche Vorstadt/Findorff
  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 – Gröpelingen / Walle
  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 – Süd
  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 – Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe
  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 – Nord
  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 6 – Hemelingen/ Osterholz
  • Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Flüchtlinge, Integration & Familien
  • Jobcenter Bremen Geschäftsstelle West
  • Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Nord
  • Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Süd
  • Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Ost I
  • Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Ost II
  • Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Mitte

Anbieter von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Bremen

Immer mehr Träger und Organisationen aus Bremen entschließen sich, auch Angebote zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben anzubieten, die für bedürftige Kinder durch das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden können.

Daher stellen wir an dieser Stelle ab sofort eine aktuelle Liste aller Anbieter ein, die bereits mitmachen. Sie könen sich diese Liste herunterladen und ausdrucken:

Liste der Anbieter des Bildungs- und Teilhabepaketes in Bremen (Stand 07.06.2022)

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