Beistandschaft / Unterhalt für Minderjährige

Zum Kontakt

Brauchen Sie Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder bei der Klärung der Vaterschaft zu Ihrem Kind?  Möchten Sie die Vaterschaft anerkennen, das gemeinsame Sorgerecht beantragen oder eine Unterhaltsverpflichtung? Wünschen Sie eine Beistandschaft für Ihr Kind?

In Abstammungs- und Unterhaltssachen vertreten wir Ihr Kind sogar bei Gericht. Bei uns erhalten Sie Bescheinigungen über das alleinige Sorgerecht bzw. darüber, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

Wir setzen uns für die Interessen des Kindes unter Einbeziehung beider Elternteile ein und fördern sozial-familiäre Bindungen. Dabei gehen wir davon aus, dass Eltern grundsätzlich im Interesse der Kinder handeln. Wir stärken und unterstützen Sie dabei.

Wir geben unser fachliches und menschliches Wissen denjenigen, die es benötigen und in dem Maße, wie sie es wünschen. Unser Ziel ist es, dass Eltern in die Lage versetzt werden, ihre Situation weitgehend selbstständig zu verbessern beziehungsweise zu bewältigen. Alle Beratungen, Unterstützungen und Beurkundungen sind für Sie kostenfrei.

Informationen zu den einzelnen Angeboten finden Sie hier

Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für

  • minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder bis zum 21. Geburtstag
  • Betreuungsunterhalt für nichtverheiratete Elternteile

Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung für

  • die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter eines Kindes

Beurkundung vor oder nach der Geburt eines Kindes von zum Beispiel

  • Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen
  • Unterhaltsansprüchen
  • Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht
  • Mutterschaftsanerkennungen

Bescheinigungen über das alleinige Sorgerecht

  • Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister für nicht verheiratete Mütter (früher Negativtest)

Beistandschaften

  • für die Feststellung von Vaterschaften und / oder
  • für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Amtspflegschaften

  • für die Anfechtung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Kontakt

Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Stadtteil oder Ortsteil, in dem Sie wohnen.

Veranstaltung als PDF herunterladen