Elterngeldstelle Bremen
Für die ersten beiden Lebensjahre können Sie Elterngeld für die Betreuung ihres Kindes erhalten. Für jedes Lebensjahr ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Beide Elternteile können mit dem Antragsvordruck gleichzeitig den Antrag stellen. Unterschrieben werden muss der Antrag immer von beiden berechtigten Elternteilen. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.
Rückwirkend kann Elterngeld höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat des Antragseingangs gezahlt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der tatsächliche Eingang bei einer der oben genannten Stellen, nicht das Datum des Poststempels.
„Einfach Leistungen für Eltern“ (ELFE)
Seit dem 8. Juli 2019 kann in Bremen auch der Assistent „ElterngeldDigital“ genutzt werden. Den digitalen Antrag finden Sie hier. Es ist eine Registrierung am System ElterngeldDigital erforderlich.
Über ELFE
Ziel des Projektes „Einfach Leistungen für Eltern“ (ELFE) ist die Verbesserung und Digitalisierung der Verwaltungsprozesse rund um die Geburt eines Kindes. Die Lösung ELFE soll ohne Behördengang und komplizierte Anträge den Eltern die Geburtsurkunde für ihr Kind zuschicken sowie Elterngeld und Kindergeld auszahlen.
Erklär-Video zu ELFE (youtube)