Bundesstiftung Mutter und Kind

Zum Kontakt

Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung können nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle am Wohnort der Hilfesuchenden im entsprechenden Bundesland gestellt werden.

Wegen Schutz- und Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie gibt es besondere Regelungen für eine persönliche Beratung in den Schwangerenberatungsstellen. Wegen Einzelheiten kontaktieren Sie bitte unbedingt vorab die Beratungsstelle, die Sie planen aufzusuchen. Bis auf weiteres kann die erforderliche Beratung vorübergehend auch ausnahmsweise telefonisch erfolgen. Damit ist die Beantragung von Stiftungshilfen in jedem Fall weiterhin sichergestellt.

Pro Schwangerschaft kann nur ein Antrag gestellt werden.

Die Bundesstiftung ist weder am Antrags- noch am Bewilligungsverfahren beteiligt!

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ ist eine eigenständige öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Beratungstellen und Antragstellung in der Stadt Bremen über:

Lebensberatung der Bremischen Ev. Kirche
Domsheide 2, 28195 Bremen
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SkF-Schwangerschaftsberatungsstelle
Kolpingstraße 7, 28195 Bremen
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Caritas Beratungsstelle für Schwangere und Familien
Gerhard-Rohlfs-Straße 17/18, 28757 Bremen
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