BeBeE – Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen

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Anlaufstelle für junge Menschen und ihre Eltern und Familien, die Unterstützung im Kontakt mit dem Jugendamt oder einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung benötigen.

Das BeBeE ist Anlaufstelle für junge Menschen und ihre Eltern und Familien, die Unterstützung im Kontakt mit dem Jugendamt oder einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung benötigen. Auch Pflegeeltern und Fachkräfte können sich mit ihren Fragen an das BeBeE wenden.

Das BeBeE gehört zu den bundesweit tätigen Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Beraterinnen sind immer dann Ansprechpartnerinnen, wenn es um die Klärung von Fragen oder konkrete Probleme im Kontakt mit dem Jugendamt oder einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe geht.

Die Grundlage für die Arbeit der Beratungsstelle bildet das Sozialgesetzbuch VIII, speziell der Themenbereich der Hilfen zur Erziehung (§§ 27ff. SGB VIII). Die Beratung ist kostenlos, freiwillig, vertraulich und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen.

Wir unterstützen Sie persönlich, telefonisch und auch online bei Ihren Fragen. Schauen Sie daher gerne bei den häufig gestellten Fragen (FAQ) vorbei. Vielleicht finden Sie schon dort eine Antwort auf Ihre Frage. Ist Ihre Frage nicht dabei oder wünschen Sie ein Beratungsgespräch, dann vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

Das Beratungsangebot ist an zwei Standorten im Land Bremen erreichbar. An den beiden Standorten arbeiten insgesamt drei Berater*innen mit juristischer oder sozialpädagogischer Qualifikation. Die Berater*innen verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der ombudschaftlichen Beratung oder der Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Ergänzt wird das Team durch eine Koordinatorin und zwei Mitarbeiter*innen in der Verwaltung.


Junge Menschen

Wenn Du Rat und Unterstützung brauchst, weil es Probleme im Kontakt mit dem Jugendamt oder der Einrichtung gibt, dann kannst Du zu uns in die Beratung kommen. Du bekommst bei uns eine unabhängige Beratung

Wenn Du bereits eine Hilfe durch das Jugendamt bekommst, Du z.B. in einer Wohngruppe oder einer Pflegefamilie lebst oder erstmalig eine Unterstützung durch das Jugendamt beantragen möchtest, bekommst Du bei uns eine unabhängige Beratung. Diese kann helfen, wenn es Probleme zwischen Dir und dem Jugendamt oder einer Einrichtung gibt. Vielleicht sind Entscheidungen des Jugendamtes für Dich nicht nachvollziehbar? Dann informieren wir Dich über Deine Rechte und das Verfahren in der Jugendhilfe und beraten dazu in Deinem konkreten Fall.

Du kannst uns anrufen oder eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben. In der Regel vereinbaren wir dann einen persönlichen Termin. In diesem Termin findet eine erste Beratung statt. Wenn Du Unterlagen wie z.B. Bescheide oder Hilfepläne hast, können wir diese gemeinsam lesen. Am Ende des Gesprächs machen wir einen Vorschlag, wie es weitergehen könnte. Du entscheidest dann, welche Unterstützung Du annehmen möchtest.

Folgende Möglichkeiten der Unterstützung bieten wir für Dich an:

  • Allgemeine Information zu den Hilfen zur Erziehung (z.B. Wer hat Anspruch darauf? Wie stelle ich einen Antrag?)
  • Information über Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte in der Hilfeplanung
  • Beratung bei Problemen zwischen Dir und dem Jugendamt oder der Einrichtung, die Dich unterstützt
  • Begleitung zu einem Gespräch ins Jugendamt oder Deiner Einrichtung
  • Hilfe bei der Formulierung von Anträgen oder Widersprüchen

Unsere Beratung ist für Dich kostenlos, vertraulich und unabhängig. Auf Wunsch beraten wir Dich auch anonym.

Eltern / Pflegeeltern

Die Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen ist immer dann Anlaufstelle für junge Menschen, ihre Eltern und Familien, wenn eine Unterstützung im Kontakt mit dem Jugendamt oder einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung, zwischen Pflegeeltern und dem Jugendamt oder mit einer Kindertageseinrichtung (Kita) gewünscht wird.

Wir bieten folgende Unterstützung im Bereich der Hilfen zur Erziehung an:

  • Allgemeine Information zu den Hilfen zur Erziehung (z.B. Was sind Hilfen zur Erziehung? Wer hat einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung darauf? Wie stelle ich einen Antrag? etc.)
  • Beratung zu individuellen Rechten und Pflichten mit Blick auf die Hilfen zur Erziehung (z.B. im Rahmen einer Familienhilfe in Ihrer Familie oder einer stationären Einrichtung, in der Ihr Kind lebt.)
  • Begleitung zum Gespräch ins Jugendamt oder zu einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe
  • Hilfe bei der Formulierung von Anträgen, Widersprüchen oder Schreiben im Bereich der Hilfen zur Erziehung
  • Durch die Beratung wollen wir Sie bestärken, für Ihre Sichtweise und Ihre Rechte in Zukunft selbst einstehen zu können.

Unsere Beratung kann auch von Pflegeeltern in Anspruch genommen werden. Hier klären wir in einem gemeinsamen Gespräch, welche Unterstützung wir anbieten können.

Wir bieten folgende Unterstützung im Bereich der Kindertageseinrichtungen an:

  • Beratung bei Konflikten mit der Kindertageseinrichtung Ihres Kindes.
  • Verweisberatung bei nichterfülltem Rechtsanspruch auf einen Kita- Platz, bei Kündigung des Kitaplatzes oder bei Fragen zu Beiträgen oder Gebühren (An wen kann ich mich wenden? Was muss ich nun tun?).
  • Durch die Beratung wollen wir Sie bestärken, für Ihre Sichtweise und Ihre Rechte in Zukunft selbst einstehen zu können.

Die unabhängige Beratung ist kostenfrei, vertraulich und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen

Fachkräfte

Auch als Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe oder anderer Institutionen können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie zu Ihren Fragen im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Zudem bieten wir regelmäßig Fortbildungen für Fachkräfte zu unterschiedlichen Themen an.

Für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe bieten wir folgende Angebote an:

  • Beratung zu allgemeinen Themen, wie z.B. der Kostenheranziehung junger Menschen in stationären Einrichtungen. Die so gewonnenen Informationen können Sie im Rahmen Ihrer Arbeit an junge Menschen und deren Familien weitergeben.
  • Fortbildungsangebote zu Themen, die regelmäßig in unserer Beratung vorkommen, z.B. zu § 41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige), damit Sie als Fachkraft Rechtssicherheit bekommen
  • Informationen über Veranstaltungen, Fachtage und aktuelle Urteile, Rechtsgutachten oder Literatur über unsere Homepage oder den Newsletter

Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn Sie das Beratungsangebot des BeBeE gegenüber den von Ihnen betreuten jungen Menschen und ihren Familien bekannt geben. Sie können bei uns auch Flyer und Poster unter info@bebee-bremen.de oder über unser Kontaktformular bestellen.


Ansprechpersonen:

Christine Krohne
Koordination
Telefon: 0421/ 52 63 21–0
E‑Mail: krohne@bebee-bremen.de

Katharina Stegemann
Beratung Standort Bremen
Telefon: 0421/ 52 63 21–0
E‑Mail: stegemann@bebee-bremen.de



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