Arbeitnehmerkammer Bremen
Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Lande Bremen? Dann sind Sie auch Mitglied der Arbeitnehmerkammer und können dadurch zahlreiche Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind – so bestimmt es das Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen – alle im Bundesland Bremen abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten). Zurzeit sind dies rund 311.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und etwa 71.000 Minijobber. Auch Arbeitslose, die zuletzt ihren Arbeitsplatz im Land Bremen hatten, sind Mitglieder der Arbeitnehmerkammer.
Die Kammer vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen ihrer Mitglieder. Hervorgegangen ist die Arbeitnehmerkammer aus den 1921 gegründeten, ursprünglich selbstständigen Kammern für Arbeiter und Angestellte. Diese schlossen sich im Jahr 2001 zusammen zur neuen Arbeitnehmerkammer Bremen.
Montag bis Donnerstag 8.00 – 18.30 Uhr
Freitag 8.00 – 13.00 Uhr
(Beratungszeiten weichen ab, siehe unten)
In folgenden Bereichen beraten wir Sie:
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Sie haben zum Beispiel Fragen zu:
- Kündigungsfristen oder Kündigungsschutz
- Urlaubsanspruch
- Arbeitszeugnis
- Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
- Arbeitslosengeldanspruch
- Rentenversicherung
- Leistungen der Krankenversicherung
Für Mitglieder ist die Beratung kostenlos.
Persönliche Beratung (offene Beratung, ohne Terminvereinbarung)
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Weitere Beratungstermine nach Vereinbarung unter Tel.: 0421 36301-28
Telefonische Beratung
Tel.: 0421 36301-11
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 9.00 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00
Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Sie haben im Ausland eine Schule besucht, einen Beruf erlernt oder ein Studium absolviert und haben Fragen, wie zum Beispiel:
- Ist eine Anerkennung zwingend notwendig, um in Deutschland arbeiten zu können?
- Ist die Einleitung eines Anerkennungsverfahrens sinnvoll?
- Wie funktioniert ein Anerkennungsverfahren?
- Welche Stelle ist zuständig für die Anerkennung?
Dann nutzen Sie die kostenlose Anerkennungsberatung des Landes Bremen in der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Terminvereinbarung: Telefon 0421-36301-954
Beratung zu Berufskrankheiten
Haben Sie den Verdacht, dass eine Erkrankung durch Ihre Erwerbstätigkeit entstanden ist? Dann sollte abgeklärt werden, ob eine Berufskrankheit (BK) vorliegt. Möglicherweise besteht Anspruch auf Versicherungsleistungen, beispielsweise medizinische Behandlung und Rehabilitation, berufliche Reha-Maßnahmen wie zum Beispiel Umschulungen, die Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Wohnung sowie eine Rente.
Beratung zur Weiterbildung
Sie haben Fragen zum Thema berufliche Weiterbildung, wie zum Beispiel:
- Wie kann ich meinen Berufswegeplan weiter gestalten?
- Welche Lernbedarfe habe ich?
- Welches Weiterbildungsangebot ist das richtige für mich?
- Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Dann nutzen Sie die kostenlose Weiterbildungsberatung des Landes Bremen in der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Öffentliche Rechtsberatung
Sie wohnen im Land Bremen und haben finanziell nicht die Möglichkeit, sich in Rechtsfragen von einem Anwalt beraten zu lassen? Sofern Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, können Sie die öffentliche Rechtsberatung (ÖRB) in der Arbeitnehmerkammer in Anspruch nehmen.
Wir beraten Sie auf allen Rechtsgebieten, etwa dem
- Familienrecht
- Kaufvertragsrecht
- Mietrecht oder dem
- Verbraucherinsolvenzrecht.
Wir beraten Sie persönlich und unterstützen Sie bei Schriftverkehr. Vor Gericht dürfen wir Sie allerdings nicht vertreten.
Auch Kammer-Mitglieder informieren wir in diesen Rechtsgebieten. Für die Beratung nehmen wir grundsätzlich 10 Euro Gebühr.
Persönliche Beratung
(offene Beratung, ohne Terminvereinbarung)
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch 14.00 bis 18.00 Uhr
Tel.: 0421 36301-41
Steuerrecht
Sie haben zum Beispiel Fragen zur Steuererklärung.
- Wie ist die Steuererklärung auszufüllen?
- Welche Einkünfte sind zu versteuern?
- Wie hoch ist Ihre voraussichtliche Erstattung beziehungsweise Nachzahlung?
Oder haben Sie steuerrechtliche Fragen etwa
- zur Steuerklassenwahl oder
- zu geringfügiger Beschäftigung.
Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung brauchen, vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine persönliche Beratung. Für diese Beratungsleistung nehmen wir 10 Euro Gebühr. Für KammerCard-Inhaber gibt es Beratungstermine für die Steuererklärung jetzt auch online! Bei sonstigen Fragen zum Steuerrecht ist die Beratung für Mitglieder der Arbeitnehmerkammer Bremen kostenlos. Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Beratung in Steuerfragen.
Verbraucherrecht
Gemeinsames Angebot von Verbraucherzentrale und Arbeitnehmerkammer
Sie haben Fragen zur privaten Altersvorsorge, zu Riester-Verträgen oder zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Als Mitglied der Arbeitnehmerkammer zahlen Sie bei der Verbraucherzentrale nur die Hälfte für eine Beratung von bis zu 1,5 Stunden. Zusätzlich gibt es rund 30 Ratgeber zum halben Preis.
Verbraucherzentrale Bremen
Altenweg 4, 28195 Bremen
Telefon: 0421 160777
Persönliche Beratung (nach Terminvereinbarung)
Montag bis Donnerstag: 10 bis 16 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr
Dieses spezielle Angebot für Kammer-Mitglieder umfasst folgende Beratungen:
- Krankenzusatzversicherung
- Private Krankenversicherung
- Private Altersvorsorge
- Private Pflegezusatzversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Unfallversicherung
- Berufs-Rechtsschutzversicherung
Arbeit und Familie
Kompetente Hilfe rund um Ihr Arbeitsleben
- Alleinerziehend sein
Die wichtigsten Infos zu Finanzen, Arbeit und Steuern - Elterngeld
Wussten Sie, dass verschiedene Varianten der Nutzung möglich sind? - Elternzeit
Während der Elternzeit können Sie Ihr Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres selbst betreuen - Minijobs im Privathaushalt
Minijob ist nicht gleich Minijob: Infos zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in Privathaushalten - Mutter-/Vater-Kind-Kur
Wer kann eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur beantragen und wo stelle ich den Antrag? - Mutterschutz
Wer profitiert, wie wird das Gehalt gezahlt und weitere Fragen zum Thema