Nordbremer-Lebensmittelhilfe

Zum Kontakt

Wir sind ein eingetragener gemeinnütziger Verein, der mit ehrenamtlichen Mitgliedern versucht die Not vieler Menschen in Bremen Nord durch die Aufarbeitung und Bereitstellung von Lebensmitteln, die wir von einigen Lebensmittelmärkten, Bäckereien, kleinen Geschäften, Lebensmittelherstellern und Großmärkten gespendet bekommen, zu versorgen.

Wer ist berechtigt Lebensmittel zu bekommen?

Berechtigt ist man, wenn man:

  • Arbeitslosengeld nach dem SGB II (Hartz IV)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII) bekommt oder dessen Rente oder sonstiges Einkommen staatlichen Zuschüssen entspricht.

Die Bescheide und Ausweise sind hier vor Ort vorzulegen.

Was kostet mich der Bezug von Lebensmitteln?

  • Einen Beitrag von 25 Euro im Monat.

Wie oft kann man Lebensmittel beziehen? 

  • 2 mal in der Woche an festgelegten Wochentagen. Details werden vor Ort geklärt.

Was muss mitgebracht werden? 

  • Taschen und Behälter zum Abfüllen von z.B. Joghurt, Mayonnaise usw.

Wie kommt man an Lebensmittel, wenn man aus gesundheitlich, dauerhaft eingeschränkten und körperlichen Gründen nicht kommen kann?

  • Lebensmittel können einmal wöchentlich Mittwochs nach Hause geliefert werden.

Öffnungszeiten Büro:

Werktags von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr, Samstags geschlossen

Ausgabezeiten:

Werktags von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr, Samstags geschlossen

An Sonn- und Feiertagen haben wir geschlossen

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