Medizinische Kinderschutzhotline
Die Medizinische Kinderschutzhotline richtet sich an medizinisches Fachpersonal, also an Ärztinnen und Ärzte (in Kliniken oder niedergelassen), Zahnärztinnen und Zahnärzte, niedergelassene (Kinder- und Jugendlichen-) Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Pflegekräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste.
Auch Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte erhalten hier seit 2021 fachliche Expertise und niedrigschwellige Unterstützung bei Fragen zum medizinischen Kinderschutz.
Die Hotline bietet bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch eine direkt verfügbare, kompetente, praxisnahe und kollegiale Beratung durch Ärztinnen und Ärzte mit speziellem Hintergrundwissen in Kinderschutzfragen.
Bereits seit Oktober 2016 fördert das Bundesfamilienministerium die bundesweite, kostenfreie und 24 Stunden erreichbare Medizinische Kinderschutzhotline. Seit dem Start erhielten Angehörige von Heilberufen in über 3.100 Gesprächen Beratung bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlungen, Vernachlässigungen oder sexuellem Kindesmissbrauch. Im Zentrum stehen dabei Fragen zum Umgang mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, zu Handlungsmöglichkeiten und Ansprechpartnern.
Erweiterte Zielgruppen für stärkeren medizinischen Kinderschutz (seit 1.1.2021)
Die Hotline richtete sich bislang ausschließlich an heilberufliches Fachpersonal. Mit der Zielgruppenerweiterung des Projekts auf die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Familiengerichtsbarkeit erhalten dort Tätige seit Januar ebenfalls fachliche Expertise und niedrigschwellige Unterstützung bei Fragen zum medizinischen Kinderschutz.
In einer externen Evaluation der Medizinischen Kinderschutzhotline wurde bestätigt, dass es einen anhaltend großen Beratungsbedarf bei den medizinischen Berufen zum Umgang mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt. 98,6 Prozent derjenigen, die sich an die Hotline wendeten, bewerteten die Beratung als hilfreich bis sehr hilfreich.
Zudem wurde deutlich, dass es in der Kinder- und Jugendhilfe und bei den Familiengerichten erheblichen Unterstützungsbedarf in medizinischen Fragen zum Kinderschutz gibt.