Hilfen für werdende Mütter

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Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben, bekommen Sie vom Jobcenter Bremen zusätzliche Unterstützung, wenn Sie ein Kind erwarten.

Wenn Sie studieren, sich in einer Ausbildung befinden oder Geringsverdienerin sind, können Sie (auch wenn Sie eigentlich keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II haben), Anträge auf die Leistungen stellen. Es wird dann geprüft, ob Sie Ansprüche haben.

Folgende Leistungen können für werdende Mütter zusätzlich gezahlt werden:

  • Mehrbedarf: Nach der 12. Schwangerschaftswoche – bitte legen Sie eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Schwangerschaft vor.
  • Schwangerschaftsbekleidung (Pauschale): Hierfür ist eine Antragstellung notwendig.
  • Erstausstattung für Ihr Kind (Pauschale z.B. für Kleidung, Wickelauflage usw.): Auch hierfür ist eine Antragstellung notwendig.

Folgende Leistungen können / müssen Sie nach der Geburt Ihres Kindes beantragen:

  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Unterhaltsvorschuss (wenn Sie alleinerziehend sind und der Kindesvater keinen Unterhalt zahlt)

Das Einkommen wird dabei auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jobcenter Bremen berät Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Wenn Sie studieren, sich in einer Ausbildung befinden oder wenig Geld verdienen, können Sie auch Anträge für die oben genannten Leistungen stellen. Das Jobcenter wird dann prüfen, ob die Leistungen gezahlt.


Zentrale Rufnummer:
+49 (0) 421 5660-0
(Mo. – Fr. von 8:00-18:00 Uhr zum Ortstarif)

Sonderhotline:
+49 (0) 421 178 2666
(Zum Ortstarif)

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