Befristung – auf ewig von einem Vertrag zum nächsten?

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Einige Arbeitgeber nutzen eine Befristung gerne zur „Verlängerung“ der Probezeit. Wie lange dürfen Beschäftigte ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden?

Welchen Grund kann eine Befristung haben und muss dieser im Arbeitsvertrag benannt werden? Und wie oft können befristete Verträge verlängert werden? Sind sogenannte Kettenbefristungen zulässig? Auf diese und weitere Fragen zur Befristung von Verträgen gehen wir im Rahmen der Veranstaltung ein.


Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen unter 0421 36301-28 oder -29 oder per E-Mail.

Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „Ihr Recht – einfach erklärt“. Einen Überblick über alle Veranstaltungen finden Sie hier.

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