Familienzuschuss | Familienerholungszuschuss

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Alle zwei Jahre können Familien mit niedrigem Einkommen aus Bremen einen Antrag auf Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme bei der Daniel-Schnakenberg-Stiftung stellen.

Die Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung fördert die Teilnahme von Bremer Familien, Kindern und Jugendlichen an Familienfreizeiten gemeinnütziger Träger.

Voraussetzungen

Gefördert werden:

  • Familien mit mindestens einem Kind (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr)
  • Allein Erziehende mit mindestens einem Kind (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr), die an Familienfreizeiten gemeinnütziger Träger oder einer Erholungsmaßnahme in einer anerkannten Familienferienstätte in Deutschland teilnehmen. Die Erholungsmaßnahmen dürfen die Dauer von 21 Tagen nicht überschreiten und in dem Kalenderjahr nicht gesplittet werden.

Zuschüsse zur Familienerholung können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben werden.

Verfahren

Über das Antragsformular und die zugehörigen Nachweise wird das Gesamteinkommen der Familie oder der Antrag stellenden Person festgestellt. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus den Nettoeinkünften. Die Berechnung erfolgt im Rahmen des anrechnungsfähigen Familieneinkommens gemäß Berechnungstabelle.

Der Höchstzuschuss beträgt 15 Euro pro Tag und Person.


Die Antragstellung erfolgt direkt beim:

ServiceBureau Jugendinformation
Daniel-Schnakenberg-Stiftung
Gaby Benckert
Grünenstr. 7, 28199 Bremen
Tel: 0421 – 33 00 89 11
Fax: 0421 – 33 00 89 22
gaby.benckert@jugendinfo.de
www.schnakenberg-stiftung.de

Zuständige Stellen: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport – Referat Bürgerengagement, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe

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